Der externe Datenschutzbeauftragte

Zeitgemäßes Handeln

Fach- und Sachkunde

Laufende Fortbildung

Geringe Personalkosten
Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten erfüllen Unternehmen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §§ 4f Abs. 1 Bundesdatenschutz (BDSG). Insbesondere die hohen Anforderungen an die Fachkunde können kleine Unternehmen nicht ohne einen erheblichen Aufwand mit eigenem Personal gewährleisten. Die Bestellung eines externen Dienstleisters hat gegenüber der eigenen internen Bestellung zahlreiche Vorteile.
Merkmal | eigener Mitarbeiter | extern |
---|---|---|
Kündigungsschutz | Ja, bis zu 1 Jahr nach Aufgabe der Tätigkeit und während der Tätigkeit | Kündigungsfristen gem. Vertrag |
Fachkunde | Verantwortung der Weiterbildung im Unternehmen | Aktuelles Wissen ohne Zusatzkosten |
Kosten | Hohe Kosten durch freie Zeiteinteilung | Transparente Kosten |
Aufwand | Hoher Aufwand durch eigene Weiterbildung und Infrastruktur | Geringer Aufwand mit festen definierten Abläufen |
Rechtssicherheit | Unsicher bei fehlender Fachkunde | Sicher durch Weiterbildung und Berufshaftpflichtversicherung |
Geeignet für große Unternehmen | Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen |
Ablauf der Bestellung
Zur Begründung eines Mandats benötigen wir von Ihnen einen Antrag
, den Sie schnell und bequem online bei uns abgeben können.
- Bestellung
- Nach Eingang Ihres Online-Antrags prüfen wir die Bestellvoraussetzungen und begründen mit der Bestellungsurkunde und Einrichtung des Mandats den Vertrag.
- Erfüllungsgehilfe
- Da wir nicht immer bei Ihnen Vorort sein können, nennen Sie uns einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens als Erfüllungsgehilfen, der in unserem Auftrag für uns Punkte prüft und Fragen beantwortet. Dieser Mitarbeiter muss keine Datenschutz-Kenntnisse vorweisen.
- Erst-Audit
- Sie erhalten von uns zu Beginn des Vertragsverhältnisses einige Dokumente, die durch Sie ausgefüllt werden müssen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und im Ergebnis erstellen wir die notwendigen gesetzlichen Unterlagen und archivieren diese rechtssicher für den Zugriff der Aufsichtsbehörden.
- Während der Laufzeit
- Wir führen anlassbedingte Audits durch, überwachen Termine und erstellen Verfahrenslisten. Dabei beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit und Prüfung von Aufsichtsbehörden. Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes.
- EU-Förderung
- Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten des Erst-Audits mit bis zu 1.500 EUR als Investition in den Datenschutz durch EU-Mittel gefördert werden.